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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Unterbringung während der Tages-/Urlaubsbetreuung in der Tierpension Animal Heights GmbH

Zwischen dem Tierhalter und der Tierpension Animal Heights GmbH wird ein Unterbringungs- und Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil dieses Betreuungsvertrags sind die im folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Tierhalter wird vor Abschluss des Vertrags ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen und dokumentiert mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zur Kenntnis genommen hat und mit diesen einverstanden ist.

Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Tieres von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

1. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Die Tierpension übernimmt nicht die Erziehung oder Ausbildung eines Tieres. Es wird bei Hunden vorausgesetzt, dass der Hund leinenführig ist und die Grundkommandos beherrscht.

2. Der Hund muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Anmeldung ausdrücklich bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbes. Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension bei der Buchung mitzuteilen. Stellt die Pension bei der Aufnahme einen Verstoß hiergegen fest, ist sie berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. Dennoch ungeachtet ist der Kunde zur Zahlung der Pensionskosten verpflichtet.

3. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.) übernimmt die Pension keine Haftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Unterbringung zusammen mit Artgenossen ggf. zu Verletzungen kommen kann. Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwingern untergebracht werden. Es sei denn, eine Einzelunterbringung wurde im Vorfeld vertraglich vereinbart. Einzelheiten und Risiken dieser Haltungsform wurden dem Tierhalter vor Vertragsschluss erläutert. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennt und in Kauf nimmt; er trägt die eventuell anfallenden Tierarztkosten für seinen eigenen Hund selbst. Die Tierpension behält sich vor, bei Unverträglichhkeiten von Hunden untereinander oder Aggressions- und/ oder Angstverhalten des Hundes eine Unterbringung im Einzelzwinger vorzunehmen. In diesem Fall wird der Tierhalter durch die Pension umgehend informiert.

4. Der Tierhalter hatte vor Vertragsschluss im Rahmen eines Besichtigungstermins die Möglichkeit, das Betriebsgrundstück, die Einzäunung und die baulichen Anlagen, in welcher sein Tier untergebracht wird, in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlage einverstanden. Das Gelände ist komplett eingezäunt. Sollte sich das Tier trotz angemessener Sorgfalt während des Bring- oder Abholvorgangs, Bring- oder Abholservice oder bei der Einzelbetreuung entwischen, übernimmt die Animal Heights GmbH hierfür keine Haftung. Sollte das Tier trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder versterben, ist die Tierpension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

5. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und die Prämien ordnungsgemäß bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht. Die Haftpflichtversicherung ist bei Anmeldung des Hundes vorzulegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Tierpension, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt jedoch nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Tierpension zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Tier mit Artgenossen sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen darstellt.

6. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza. Wir empfehlen Impfschutz gegen Bordetella bronchiseptica-Infektion durchführen zu lassen. Die Impfungen müssen spätestens vier Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass oder eine Kopie dessen ist während der Pflegezeit bei der Tierpension zu hinterlegen. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der mit 100 % berechnet wird. Die Tierpension ist ferner berechtigt, die Aufnahme kranker Tiere zu verweigern. Die Tierpension ist berechtigt, sowohl am Abgabetag als auch bei nachträglicher Feststellung einer Krankheit sofort vom Vertrag zurückzutreten. Der Tierhalter hat das Tier unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen. Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit sich, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere sowie die Desinfektion der Betriebsräume.

7. Der Tierhalter räumt der Tierpension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Tierpension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso Kostenerstattung für den Transport zum Tierarzt durch die Tierpension in Höhe von 1,00 € pro gefahrener Kilometer. Die Fahrtkosten sind bei Abholung des Tieres zu entrichten.

8. Der Hundebesitzer bestätigt, dass sein Hund regelmäßig entwurmt wird und frei von Würmern und Parasiten ist.

9. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund kastriert ist bzw. nicht und die Hündin nicht läufig ist. Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die Tierpension ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unkastrierte Rüden werden angenommen.

10. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund ordnungsgemäß steuerlich registriert ist. Ist der Hund während der Unterbringungszeit in der Tierpension oder bei einem Spaziergang unter Aufsicht der Tierpension bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder die Polizei unzureichend gekennzeichnet, trägt der Tierhalter eventuell anfallende Kosten.

11. Der Tierhalter verpflichtet sich den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach zehn Tagen einem Tierschutzverein der Wahl der Tierpension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierhalter. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladresse anzugeben.

12. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte das Tier vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Die Tierpension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste.

13. Der Besuch der Tierpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tagesablauf der Vierbeiner nicht zu beeinträchtigen.

14. Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung oder Pensionsvertrag unsererseits reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 28 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornieren bedürfen der Schriftform und müssen von der Tierpension schriftlich bestätigt worden zu sein, um als solche anerkannt zu werden.

15. Vor Aufnahme eines Tieres in der Tierpension wird ein Probetag vereinbart, an dem der Hund und der Besitzer die Tierpension und den betriebsinternen Ablauf kennenlernen können. Für den Probetag wird eine einmal anfallende Vergütung in Höhe von 20,00 € berechnet. Nach Ablauf des Probetags entscheidet die Tierpension nach eigenem Ermessen, ob das Tier zukünftig zur Tages- oder Urlaubsbetreuung aufgenommen werden kann. Wird das Tier zukünftig in der Tierpension untergebracht, wird die Vergütung für den Probetag in Höhe von 20,00 € auf die Kosten der Unterbringung angerechnet.

16. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet sich ferner, etwaige nach Vertragsschluss in seine Person oder des Tieres eintretende Änderungen unverzüglich der Tierpension mitzuteilen.

17. Der Tierhalter willigt hiermit unwiderruflich in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Koblenz.

19. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

20. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.